Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen(1) gemäß § 9 EU/EWR HwV

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen(1) gemäß § 9 EU/EWR HwV

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Diese Meldung betrifft:

Persönliche Angaben:

Personalausweis- oder Reisepass Nr.:
Geschlecht*

Kontaktangaben:

Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften oder juristischen Personen:

Ausgeübter Beruf:

Rechtmäßige Niederlassung in Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz(3):

Sind Sie in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz zur Ausübung des angegebenen Berufs rechtmäßig als Selbständiger niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt?*
Ist dieser Beruf in dem Mitgliedstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, reglementiert(4)?*
Falls der Beruf in dem Mitgliedstaat, in dem Sie niedergelassen oder als Betriebsverantwortlicher dauerhaft beschäftigt sind, nicht reglementiert ist: Haben Sie in diesem Beruf in den letzten zehn Jahren eine mindestens einjährige Berufserfahrung (in Vollzeit) im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates erworben?
Sind Sie in Ihrem Niederlassungsstaat in einem Gewerbe- oder anderen öffentlichen Register eingetragen?*
Unterliegen Sie einer Genehmigungspflicht oder der Aufsicht einer zuständigen Verwaltungsbehörde im Herkunftsstaat?*

Dateigröße max. 10 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

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Vorstehende Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet. Mir ist bekannt, dass bei Gewerben der Nummern
12 oder 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung(5) Dienstleistungen erst nach Überprüfung der
Berufsqualifikation erbracht werden dürfen, oder wenn die Bestätigung vorliegt, dass keine Überprüfung erfolgt.

Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der Antragstellende erklärt ausdrücklich, mit der im Formular bezeichneten Person identisch zu sein, und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

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