Richtiger Umgang mit Verpackungen
Ob Brötchentüte, Etiketten oder Versandkarton – Verpackungen werden im Unternehmensalltag in vielfältiger Weise genutzt. Oftmals sind sie recyclingfähig, doch bis vor wenigen Jahren wurde nur knapp die Hälfte der in Verkehr gebrachten Verpackungen der Wiederverwertung zugeführt. Um die Kreisläufe zu schließen und die Entsorgungskosten fair zu verteilen, trat 2019 das Verpackungsgesetz in Kraft. Eine Novelle von 2021 sieht einige Anpassungen vor, wobei für das Handwerk relevante Änderungen zum 1. Juli 2022 (Registrierungspflicht für alle Verpackungen) und 1. Januar 2023 (Angebot von Mehrwegalternativen) in Kraft treten. Antworten auf wichtige Fragen:
Beauftragte für Innovation und Technologie, Umwelt- und Energie (BIT)
Tel. 0931 30908-1168
Fax 0931 30908-1668