Angebotsnummer 3518050-0
Teil IV - Ausbildereignung
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen
Unterrichtsform
Der Unterricht findet online (zuhause) am Rechner statt. Lediglich die Prüfungen finden in Würzburg statt.
Ziel
Mit den erfolgreich abgelegten Prüfungen in allen vier Teilen der Meisterprüfung erhalten Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis und schaffen sich somit ein Fundament für eine erfolgreiche Zukunft als Selbstständiger oder als Führungskraft.
Ihr Nutzen:
Nach erfolgreichem Abschluss des Teil IV der Meisterprüfung verfügen Sie über fundiertes fachliches, rechtliches und pädagogisches Know-how, um Lehrlinge kompetent auszubilden.
Zielgruppe
Gesellen, die eine flexible Lernform bevorzugen und mit der Meisterqualifikation den Weg der beruflichen Qualifikation fortführen und sich dadurch neue Aufgabenfelder erschließen möchten.
Information
Sichern Sie sich gleich Ihren Kursplatz für die beiden Teile III & IV
Termine
Teill III - Online | 11.04.2026 - 14.09.2026 | Prüfung 06.07.2026 + 14.09.2026 |
Teill IV - Online | 19.09.2026 - 15.12.2026 | Prüfung 14.12.2026 + 15.12.2026 |
Arbeitsmaterial
Die benötigten Lernmittel werden Ihnen auf der Onlineplattform zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.
Kursleiter
Alexandra Hörnig